Erweiterte Aufnahmebedingungen Neurologie
Wir bitten um Verständnis, dass wir als Rehabilitationseinrichtung Gäste nicht aufnehmen können, die wir personell bzw. aufgrund der Räumlichkeiten nicht versorgen können.
Kontraindikationen (= Verhinderungsgründe) zur Aufnahme in unserem Haus
- das maximale Gewicht unserer Gäste darf 130 kg nicht übersteigen, da die Hersteller unseres Mobiliars und unserer apparativen Ausstattung keine Verantwortung für eine höhere Belastung übernehmen
Für den Fall, dass Sie eine
- Wunde (z. B. Wundheilungsstörungen, Dekubitus, Ulcus cruris)
oder - Einstichstelle (z.B. PEG-Sonde, Cystofix, Tracheostoma) haben, ist eine Aufnahme nur bei Vorliegen folgender negativer Abstriche auf MRE (multiresistenten Erreger: MRSA, ESBL/MRGN, VRE) möglich. Diese Abstriche bitten wir Sie spätestens 3 Werktage vor der geplanten Anreise an die Reservierung zu übermitteln:
- 1 x Nasen- und 1 x Rachenabstrich
- 1 x Wunde
- 1 x Einstichstelle
- massives Untergewicht: Body Mass Index <17
- ständige Beatmungspflicht, akute und dekompensierte Herz-, Nieren- und Leberinsuffizienz
- akute infektiöse Erkrankungen (z. B. Durchfall, grippaler Infekt, Gürtelrose)
- oder nicht ausreichend abgeklärte, neuaufgetretene Symptome (z. B. unklarer Gewichtsverlust, nächtliches Schwitzen, unklarer Konditonsverlust)
- höhergradiges organisches Psychosyndrom mit Fremd- oder Selbstgefährdungsgefahr
- schwere demenzielle Zustandsbilder
- fehlendes Rehabilitationspotenzial, keine ausreichende Motivation, nicht ausreichende körperliche Belastbarkeit (z. B. schwere Herzerkrankung) für den Rehabilitationsaufenthal
Sollte mindestens eine der genannten Kontraindikationen auf Sie zu treffen, bitten wir Sie, dies umgehend der Reservierung mitzuteilen. Ebenso ist eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes/Pflegeaufwandes sofort der Reservierung bekannt zu geben.
Sollte Ihr Gesundheitszustand/Pflegeaufwand bei der Anreise nicht mit Ihren Angaben bei der Anmeldung übereinstimmen, behalten wir uns vor, Sie auf einer unserer Pflegestationen im Zweibettzimmer unterzubringen oder die Rehabilitation nicht zum vereinbarten Zeitpunkt durchzuführen. Vor Ort wird mit Ihnen ein neuer Termin vereinbart.
Für alle Gäste gilt: Als Gesundheitsbetrieb dulden wir keinen Missbrauch von Alkohol oder anderen Drogen. Wir zögern auch nicht, den Aufenthalt von Gästen zu beenden, die sich nicht an diesen Punkt unserer Hausordnung halten.