Kostenübernahme durch Sozialversicherungsträger oder Krankenversicherung

Notwendige Schritte

  1. Während eines stationären Krankenhausaufenthalts erfolgt der Antrag für ein Anschlussheilverfahren durch Ihre/n behandelnden Ärztin oder Arzt im Krankenhaus.

  2. Befinden Sie sich nicht mehr in stationärer Behandlung, übernimmt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt die Antragsstellung. Den dafür notwendigen Rehabilitationsantrag finden Sie hier.

  3. Nach Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialversicherungsträger oder der Krankenversicherung (über die Höhe Ihrer Zuzahlung/Selbstbehalt informiert Sie Ihr Versicherungsträger) ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung. 

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Häufige Fragen